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Vernehmlassungsantwort des Vereins zur Revision des Umweltschutzgesetzes

Für eine erfolgreiche Einführung der Kreislaufwirtschaft ist es gerade in einem föderalistischen Land wie der Schweiz entscheidend, dass sich alle relevanten Akteure Gehör verschaffen können. In diesem Sinne hat der Verein Getränkekarton-Recycling seine Standpunkte in die Vernehmlassung zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes eingebracht. Dabei war es uns einerseits wichtig, die positive Grundhaltung zum Vorentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) explizit zum Ausdruck zu bringen, denn wir begrüssen die Entwicklung sehr. Andererseits ging es uns darum, die während der letzten Jahre gesammelten Erkenntnisse zur Kreislaufwirtschaft mit der UREK-N zu teilen.


Folgende Punkte möchten wir mit unserer Antwort nochmals explizit herausstreichen:

  • Die Liberalisierung der Entsorgungswirtschaft ist für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft essenziell. Sie muss aber unter Einhaltung von verbindlichen, zwischen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft abgestimmten Regeln erfolgen. Nur so lässt sich die Effizienz des Gesamtsystems nachhaltig steigern – im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch zugunsten des Gemeinwesens.

  • Diese Regeln müssen unter anderem verhindern, dass einzelne, marktbeherrschende Unternehmen Branchenlösungen blockieren können.

  • Gleichzeitig müssen sie einen Anreiz schaffen, möglichst umweltschonende und besonders kreislauffähige Produkte zu verwenden. Das geht nur, wenn bei der Wirtschaft angesetzt wird, da diese entscheidet, welche Produkte auf den Markt kommen. Wenn die Wirtschaft die Verantwortung für ihre Produkte übernehmen kann, können sinnvolle Branchenziele vereinbart werden und es besteht ein Anreiz, die Produkte kreislauffähig zu designen. Die Etablierung einer vorgezogenen Finanzierung von Sammlungen, idealerweise ergänzt durch Konzepte wie der Eco-Modulation, ist daher zentral für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.



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